Hochspannungsleitungen in der Abenddämmerung
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Redispatch 2.0

Alle Informationen rund um das Netzengpassmanagement – und wie wir Sie dabei entlasten.

Unter Redispatch 2.0 wird das Netzengpassmanagement durch die Übertragungs- sowie Verteilnetzbetreiber (ÜNB bzw. VNB, zusammen Netzbetreiber) verstanden. Durch Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken sollen Überlastungen von Leitungsabschnitten des Stromnetzes verhindert werden. Die bestehenden Regelungen zum Einspeisemanagement wurden im Oktober 2021 durch das Redispatch 2.0 nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ersetzt.

Von der Neuregelung sind alle Anlagen ab 100 kW betroffen. Im Unterschied zum EisMan wird beim Redispatch die Entwicklung von Last sowie Einspeisung prognostiziert. Werden Überlastungen erwartet, können entsprechende Maßnahmen schon vorab getroffen werden. Beim Redispatch 2.0 gibt es zwei neue Marktrollen: den Einsatzverantwortlichen und den Betreiber der technischen Ressource.

Anders als bisher prüft der Netzbetreiber nicht mehr nur die Höhe der durch den Betreiber ermittelten abgeregelten Strommenge, sondern ermittelt diese auch selbst. Somit bleibt dem Anlagenbetreiber nur noch wenig Zeit zur Prüfung und Vorlage eines eigenen Gebotes – die Rollen werden getauscht. Der Betreiber erhält die Marktprämie jedoch weiterhin vom Netzbetreiber, und der jeweilige Direktvermarkter erstattet den Marktwert nun auch für die abgeregelten Strommengen.

Windpark in der Dämmerung mit Netzstation im Vordergrund

Der Redispatch 2.0 Anlagenbetreiber

Der Anlagenbetreiber muss die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) sowie die des Betreibers der technischen Ressource (BTR) selbst festlegen. Er hat sicherzustellen, dass die vom Netzbetreiber benötigten Daten fristgemäß geliefert werden – beispielsweise Stammdaten, Planungsdaten sowie Nichtverfügbarkeitsmeldungen.

Außerdem muss er sich zwischen dem Prognosemodell und dem Planwertmodell (auch Bilanzierungsmodell genannt) entscheiden. Bei der Abrufvariante kann der Betreiber zwischen dem bekannten Duldungsfall sowie dem Aufforderungsfall (Abrufmodell) wählen – die Wahl des Aufforderungsfalls ist allerdings nur unter gewissen Umständen möglich.

Wie bisher ist eine Abrechnungsvariante festzulegen. Diese kann einmal jährlich bis zum 30. November neu bestimmt werden. Neben dem pauschalen Verfahren und dem Spitzabrechnungsverfahren steht beim Redispatch 2.0 auch das Spitz-Light-Modell zur Verfügung.

Wir übernehmen die Rollen des EIV und BTR

Übertragen Sie uns als Ihrem Dienstleister gerne die Rolle des EIV und des BTR. Da iTerra beim BDEW registriert ist, besitzen wir alle erforderlichen Marktpartner-IDs (je eine für EIV und BTR).

Zur Aufgabe des EIV gehört die Übermittlung von Daten zwischen Betreiber, Direktvermarkter sowie Verteilnetzbetreiber. Der EIV plant und führt den Einsatz der einer steuerbaren Ressource (SR) zugeordneten technischen Ressource (TR) durch, übermittelt Fahrpläne, Stammdaten, Nichtverfügbarkeiten und marktbedingte Anpassungen und kümmert sich um den Wechsel des Bilanzierungs- und Abrechnungsmodells sowie um die Planungsdaten im Planwertmodell.

Der BTR kümmert sich um die Ermittlung und Abstimmung der Ausfallarbeit mit dem Netzbetreiber, ist für den Betrieb der TR verantwortlich und liefert Wetterdaten im Spitzabrechnungsverfahren. Dazu gehören die standardisierte Kommunikation (MSCONS im EDIFACT-Format) sowie die regelmäßige Meldung bestimmter Daten.

Als EIV benötigen wir

  • Stammdaten sowie Stammdatenänderungen
  • Nichtverfügbarkeiten (Nichtbeanspruchbarkeiten)
  • Wechsel des Abrechnungsmodells
  • Im Planwertmodell: Planungsdaten

Als BTR benötigen wir

  • Wetterdaten / Leistungsdaten
  • Lastgangdaten
  • Echtzeitdaten (in Einzelfällen)

Duldungsfall und Aufforderungsfall

Der Duldungsfall kommt beim Redispatch 2.0 als Standard-Abrufmodell zur Anwendung. Er beschreibt das bisher beim EisMan praktizierte Verfahren: Der Netzbetreiber sendet ein Steuersignal und führt die Regelung durch – die Umsetzungsverantwortung liegt beim Netzbetreiber.

Im Aufforderungsfall sendet der Netzbetreiber ein Steuersignal an den EIV und fordert diesen auf, die Steuerung durchzuführen. Die Verantwortung liegt dann beim EIV.

Abrechnungsmodelle

Das Abrechnungsmodell bestimmt die Berechnungsart der Ausfallarbeit und damit maßgeblich die zu erwartende Kompensation.

Spitzabrechnung

Beste Annäherung an die tatsächliche Ausfallmenge und regional deutliche Vorteile – setzt die tägliche Lieferung meteorologischer Daten voraus.

Spitz-Light-Modell

Für Anlagen ohne eigene Wetterdaten: Als Grundlage dienen die Daten einer Referenzanlage.

Pauschalabrechnung

Für Anlagen ohne eigene Wetterdaten. Diese Abrechnungsvariante ist ausschließlich im Prognosemodell zulässig.

Wir kümmern uns um Ihr Redispatch 2.0

Die Regelungen zum Redispatch 2.0 führen zu einem Mehraufwand für Anlagenbetreiber, neue Themen und Aufgaben entstehen. Hier unterstützen wir Sie – von der Einordnung bis zur vollständigen Übernahme der Marktrollen.

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