Das Einspeisemanagement (anders formuliert EisMan oder EinsMan) beschreibt die temporäre Reduzierung der Einspeiseleistung. Wenn zu viel Strom in das Netz eingespeist wird, ensteht eine Netzüberlastung. Infolgedessen sind Netzbetreiber nach § 14 Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2017 berechtigt, Anlagen herunterzufahren. Diese Härtefallmaßnahmen sind dem Betreiber dem EEG entsprechend zu entschädigen. Da die Berechnung der Entschädigungszahlung nicht eindeutig bestimmt ist, haben sich verschiedene Abrechnungsverfahren entwickelt.
Wir berechnen seit 2010 mit einer
selbst entwickelten Software Entschädigungen
für Einspeisemanagement Einsätze.
Unser Abrechnungsverfahren ist von der Bundesnetzagentur (BNetzA) anerkannt. Wir haben insgesamt über 24.000 Entschädigungen eingereicht und berechnen somit ~10 % aller Abrechnungen deutschlandweit.
Die Aufbereitung relevanter Daten wird durch unser qualifiziertes EisMan Fachpersonal durchgeführt. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how holen wir
schließlich die maximale Entschädigung heraus.
Ja, da der Berechnungsvorgang komplex und aufwendig ist. Kleine Abweichungen haben daher große Auswirkungen.
Beispiel: 50 % der theoretischen Produktion eines Windpark mit 30.000.000 kWh pro Jahr werden abgeregelt und sind folglich mit 9 Cent/kWh zu entschädigen.
Dies entspricht demzufolge 1,35 Mio. € (30.000.000 kWh ÷ 2 × 0,09 € = 1.350.000 €).
Eine Abweichung von 1 % bedeutet einen Verlust von 150.000 kWh und somit 13.500 € (1.350.000 € × 1 % = 13.500 €).
Viele der notwendigen Daten halten wir hierzu bereits heute vor. Die zusätzliche Datenhaltung nehmen wir dir daher gerne ab.
Falls du dich für unsere Einspeisemanagement Abrechnung entscheidest, organisieren wir dir neben der EinsMan Entschädigungen ebenfalls die Datenhaltung. Nichtsdestotrotz nehmen wir dir auch nur die Organisation der Datenhaltung ab.
Der Anlagenparameter, die Statusinformationen der Anlage, die Dokumentationen des Ausgangszustands und jeglicher Veränderungen im Anlagenbetrieb sowie der rechnerische Ertrag aus Einspeisemanagement
Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Daten im Nachhinein verändert werden. Deswegen sind unabhängige Dritte für diese Arbeiten vorgesehen.
Du möchtest ebenfalls den maximalen Entschädigungsbetrag zurück?
Dann fordere noch heute unser Team!
In nur 3 Schritten zur unverbindlichen Vergleichsrechnung:
Bereitstellung der Anlagendaten sowie Stammdaten des Betreibers
Bereitstellung der Lastgangdaten sowie Stammdaten des Betreibers
Wenn alle Daten vollständig sind, kann die Vergleichsrechnung starten.
Leitung Einspeisemanagement
Tel.: 04661-18540-30
Mail: rh(at)iterra-gmbh.de
31.08.22 – 01.09.22
Wir stellen unser Telefonsystem um, daher kann es passieren, dass unsere Mitarbeiter zeitweise nicht erreichbar sind.
Wir sind weiterhin unter allen E-Mail Adressen erreichbar.