Ralf Hargens
Leitung Einspeisemanagement
Tel.: 04661-18540-30
Mail: ralf.hargens@iterra-gmbh.de
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Unter Redispatch 2.0 wird das Netzengpassmanagement durch die Übertragungs-, sowie Verteilnetzbetreiber (kurz ÜNB🛈 oder VNB🛈, zusammen als NB🛈 bezeichnet) verstanden. Durch Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken sollen Überlastungen von Leistungsabschnitten des Stromnetzes verhindert werden. Bestehende Regelungen zum Einspeisemanagement wurden im Oktober 2021 durch das Redispatch 2.0 nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ersetzt.
Von der Neuregelung sind alle Anlagen ab 100 kW betroffen. Im Unterschied zum EisMan wird beim Redispatch die Entwicklung von Last, sowie Einspeisung prognostiziert. Werden Überlastungen erwartet, können entsprechende Maßnahmen schon vorab getroffen werden. Beim Redispatch 2.0 gibt es zwei neue Marktrollen: den Einsatzverantwortlichen und den Betreiber der technischen Ressource.
Anders als bisher prüft der NB beim Redispatch 2.0 nicht mehr nur die Höhe der durch den Betreiber ermittelten abgeregelten Strommenge, sondern ermittelt diese auch selbst. Somit gibt er dem Anlagebetreiber nur noch wenig Zeit zur Prüfung und Vorlegung eines eigenen Gebotes. Die Rollen werden getauscht. Der Betreiber erhält die Marktprämie jedoch weiterhin vom Netzbetreiber und der jeweilige Direktvermarkter erstattet den Marktwert nun auch für die abgeregelten Strommengen.
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Der Redispatch 2.0 Anlagenbetreiber muss die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV), sowie die des Betreibers der technischen Ressource (BTR) selbst festlegen.
Er hat sicherzustellen, dass die vom Netzbetreiber benötigten Daten fristgemäß geliefert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Stammdaten, Planungsdaten, sowie Nichtverfügbarkeitsmeldungen. Außerdem muss er sich zwischen dem Prognosemodell und dem Planwertmodell (auch Bilanzierungsmodell genannt) entscheiden. Bei der Abrufvariante kann der Betreiber zwischen dem bekannten Duldungsfall, sowie dem Aufforderungsfall (auch Abrufmodell) wählen.
Die Wahl des Aufforderungsfalls ist allerdings nur unter gewissen Umständen möglich. Wie bisher müssen Sie sich auch hier für eine Abrechnungsvariante entscheiden. Diese kann einmal jährlich bis zum 30. November eines Jahres neu festgelegt werden. Neben dem pauschalen Verfahren und dem Spitzabrechnungsverfahren können Sie beim Redispatch 2.0 nun auch das Spitz Light-Modell auswählen. Sie können davon ausgehen, dass ihr bisheriger Direktvermarkter (DV) neue vertragliche Vereinbarungen mit Ihnen treffen wird.
Übertragen Sie uns als Ihrem Dienstleister gerne die Rolle des EIV und des BTR. Da wir von iTerra beim BDEW registriert sind, besitzen wir alle erforderlichen Marktpartner-ID’s (1 x für den EIV und 1 x für den BTR).
Zur Aufgabe des EIV gehört die Übermittlung von Daten zwischen Betreiber, Direktvermarkter, sowie Verteilnetzbetreiber über den data provider. Der EIV plant und führt den Einsatz einer steuerbaren Ressource (SR) zugeordneten technischen Ressource (TR) durch. Er übermittelt die zugehörigen Fahrpläne, Stammdaten, Nichtverfügbarkeiten und marktbedingte Anpassungen. Außerdem kümmert sich der EIV um den Wechsel des Bilanzierungsmodells, das Abrechnungsmodell, sowie die Planungsdaten im Planwertmodell. Letzendlich sorgt er für die standardisierte Kommunikation und die kontinuierliche Datenmeldung.
Im Gegensatz dazu kümmert sich der BTR um die Ermittlung und Abstimmung der Ausfallarbeit mit dem Netzbetreiber. Der BTR ist für den Betrieb der TR verantwortlich und muss Wetterdaten im Spitzabrechnungsverfahren an den NB liefern. Grundsätzlich fällt die Übermittlung von Echtzeitdaten in einer standardisierten Kommunikation (MSCONS, Datenreihenformat des EDIFACT), sowie die regelmäßige Meldung bestimmter Daten in den Aufgabenbereich des BTR. Über EEG vergütete Anlagen müssen nicht extra in die Direktvermarktung wechseln.
Im aufwendigeren Planwertmodell erfolgt die Planungsdatenübermittlung durch den EIV an den Netzbetreiber. Dieser muss gleichzeitig die Prognosen dazu liefern. Im Prognosemodell erstellt der NB die Erzeugungsmengen.
Der Duldungsfall wird beim Redispatch 2.0 als Standard-Abrufmodell zur Anwendung kommen. Dieser neue Begriff beschreibt das bisherige praktizierte Verfahren beim EisMan. Der NB sendet ein Steuersignal und führt Regelungen durch. Die Umsetzungsverantwortung liegt beim NB.
Im Aufforderungsfall sendet der NB ein Steuersignal an den EIV und fordert diesen somit auf die Steuerung durchzuführen. Nun liegt die Verantwortung beim EIV.
Das Abrechnungsmodell beim Redispatch 2.0 bestimmt die Berechnungsart der Ausfallarbeit und somit maßgeblich die zu erwartende Kompensation. Sollten bereits meteorologischen Daten vorliegen, so können diese automatisch übermittelt werden. In diesem Fall sollte die Wahl auf die Spitzabrechnung fallen. Diese Abrechnungsart bietet die beste Annäherung an die tatsächliche Ausfallmenge und bringt gleichzeitig regional deutliche Vorteile. Sie setzt allerdings auch eine Verpflichtung zu einer täglichen Lieferung meteorologischer Daten voraus.
Verfügt eine Anlage über keine eigenen Wetterdaten, können die Daten einer Referenzanlage als Grundlage verwendet werden. Hierbei handelt es sich um das Spitz-Light Modell.
Die Wahl fällt auf die Pauschalabrechnungsmethode, wenn die Anlagen über keine eigenen Wetterdaten verfügen. Diese Abrechnungsvariante ist allerdings nur im Prognosemodell zulässig.
Die Regelungen zum Redispatch 2.0 führen zu einem Mehraufwand der Anlagenbetreiber, neue Themen und Aufgaben entstehen. Hier können wir Sie unterstützen!
Unsere kompetenten Mitarbeiter_innen informieren Sie gerne zu allen Neuheiten und beantworten Ihre Fragen. Rufen Sie uns dazu an!
31.08.22 – 01.09.22
Wir stellen unser Telefonsystem um, daher kann es passieren, dass unsere Mitarbeiter zeitweise nicht erreichbar sind.
Wir sind weiterhin unter allen E-Mail Adressen erreichbar.